AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit ab 01.12.2021

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für das Vertragsverhältnis zwischen fine movements – Tierosteopathie & Physiotherapie Katja Lemcke, nachfolgend „fine movements“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrags

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von fine movements bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an fine movements zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Der Behandlungsvertrag muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Der Behandlungsvertrag tritt mündlich oder durch schlüssiges Verhalten ebenso in Kraft. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen fine movements und dem Tierhalter. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail, WhatsApp, SMS etc.) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Fine movements behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die fine movements aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von fine movements für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters abhängt, übernimmt der Pferdetherapeut keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels.

§ 3 Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen sowie die jeweils entstanden Fahrtkosten zu vergüten. Das Entgelt für die Leistungen von fine movements richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung in bar zu entrichten. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

§ 4 Rücktritt und Kündigung

Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 48 Stunden vor Termin, kann fine movements die Behandlung i.H.v. 50% trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann fine movements die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Fine movements kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal i.H.v. 75% in Rechnung stellen.

§ 5 Aufzeichnungen und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch fine movements für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von fine movements. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. Fine movements verweist hierzu ausdrücklich auf die gesonderte Datenschutzerklärung. Die Weitergabe von Dokumenten (Befundbericht, Trainingsplan etc.) an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung von fine movements nicht zulässig und untersagt.

§ 6 Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 8 dieser Bedingungen verwiesen.

§ 7 Behandlung des Tieres in Anwesenheit des Besitzers

Der Tierhalter unterstützt die Therapeutin während der Behandlung nach seinen Möglichkeiten. Der Tierhalter verpflichtet sich bei Einwilligung in die Behandlung dazu, dass das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung haftpflichtversichert ist. Bekannte tierärztliche Befunde sind der Therapeutin vor der Behandlung mitzuteilen.

Weiterhin verpflichtet sich der Tierhalter, fine movements über Gefahren, die von dem Tier ausgehen können, vorab aufzuklären. Hierzu gehören insbesondere Verhaltensmuster, die für fine movements eine Gesundheitsgefahr darstellen könnten und Infektionskrankheiten.

§ 7.1 Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durch fine movements in seiner Abwesenheit, übernimmt fine movements keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in ihrem Beisein.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Fine movements haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zuführen sind, übernimmt fine movements keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt fine movements keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an fine movements gemeldet werden. Tierärzte, Hufbearbeiter, Schmiede, Therapeuten, Zahnspezialisten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit fine movements zusammen arbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet fine movements nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet fine movements hierfür nicht. Fine movements garantiert keinen Heilungserfolg.

§ 9 Datenschutz nach DSGVO

Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Tierhalter hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu verlangen. Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop.